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   BSG, 10.09.1975 - 3 RK 42/75   

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https://dejure.org/1975,10604
BSG, 10.09.1975 - 3 RK 42/75 (https://dejure.org/1975,10604)
BSG, Entscheidung vom 10.09.1975 - 3 RK 42/75 (https://dejure.org/1975,10604)
BSG, Entscheidung vom 10. September 1975 - 3 RK 42/75 (https://dejure.org/1975,10604)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 18.04.1975 - 12 RK 10/73
    Auszug aus BSG, 10.09.1975 - 3 RK 42/75
    5 172 Abs. 1 Nr. 5 RVO gilt ferner nicht für Personen, die ihre Ausbildung für kürzere oder längere Zeit (ein Semester oder die Zeit der Semesterferien) zum Zwecke der Ausübung ihres bisherigen Berufs unterbrechen (vgl. SozR Nr. 13 zu 5 172 RVO und Urteil des Senats vom 18. April 1975 - 3/12 RK 10/73 -)- In den bisher entschiedenen Fällen lag es allerdings so, daß eine Ausbildung während der Zeit der Beschäftigung nicht oder nur in eingeschränktem Umfang betrieben wurde, so daß an der das Erscheinungsbild prägenden Bedeutung der Beschäftigung kein Zweifel möglich war.
  • BSG, 30.01.1963 - 3 RK 81/59
    Auszug aus BSG, 10.09.1975 - 3 RK 42/75
    Hierzu gehören nicht Personen, die eine wissenschaftliche Ausbildung aufnehmen, ihren bisherigen Beruf jedoch ohne wesentliche Einschränkungen fortsetzen und deshalb ihrem "Erscheinungsbild" nach zum Kreise der Beschäftigten gehören (vgl. BSG 18, 254; 27, 192, 195; 33, 229).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 RK 14/73

    Krankenversicherungspflicht und der Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus BSG, 10.09.1975 - 3 RK 42/75
    Er gehörte nicht zu den Personen, die zu oder während ihrer wissenschaftlichen Ausbildung für den zukünftigen Beruf gegen Entgelt tätig und deshalb nach 5 172 Abs. 1 Nr. 5 RVO versicherungsfrei sind, wie der Senat schon in einer anderen Sache ( 3/12 RK 14/73), in der über einen ähnlichen Sachverhalt zu entscheiden war, ausgeführt hat (Urteil vom 26. Juni 1975).
  • BSG, 22.06.1973 - 3 RK 64/72

    Beschäftigungsverhältnis - Universität - Stelle eines wissenschaftlichen

    Auszug aus BSG, 10.09.1975 - 3 RK 42/75
    ordnung für Juristen vom 28. März 1960 (Amtsbl. S. als Teil der Ausbildung für einen anderen Beruf vorgeschrieben (vgl. das Urteil des Senats vom 19. Dezember 1974 zur Versicherungspflicht eines Verwalters der Stelle eines wissenschaftlichen Assistenten, BSG 39, 41).
  • BSG, 16.03.1973 - 6 RKa 23/71
    Auszug aus BSG, 10.09.1975 - 3 RK 42/75
    Maßgebend für die versicherungsrechtliche Beurteilung ist vor allem, in welchem Umfang das Beamtenverhältnis tatsächlich Raum für die Ausübung einer anderweitigen Beschäftigung läßt (vgl. dazu BSG 35, 247).
  • BSG, 10.02.1960 - 1 RA 23/59

    Anspruch auf Nachversicherung für die Zeit als Referendar im Justizdienst -

    Auszug aus BSG, 10.09.1975 - 3 RK 42/75
    Eine solche Ausbildung war auch der Vorbereitungsdienst des Klägers als Gerichtsreferendar, der sich in der Regel an das juristische Studium anschließt und, obwohl er in erster Linie in praktischer Tätigkeit besteht, Teil der wissenschaftlichen Gesamtausbildung der Juristen ist (vgl. BSG 11, 278, 283 und BSG 30, 248, 250).
  • BSG, 16.02.1961 - 3 RK 70/58

    Versicherungspflicht in der Krankenversicherung und der Rentenversicherung der

    Auszug aus BSG, 10.09.1975 - 3 RK 42/75
    eine versicherungsfreie Nebenbeschäftigung denkbar ist - unabhängig von der Höhe des erzielten Verdienstes dann vor, wenn die Beschäftigung den Betreffenden wöchentlich mehr als 20 Stunden in Anspruch nimmt (vgl. BSG 14, 29; 14, 38; SozR Nr. 10 und Nr. 11 zu 5 168 RVO ).
  • BSG, 20.01.1970 - 3 RK 18/67

    Krankenversicherungspflicht während eines Berufspraktikums; Studium an einer

    Auszug aus BSG, 10.09.1975 - 3 RK 42/75
    Eine solche Ausbildung war auch der Vorbereitungsdienst des Klägers als Gerichtsreferendar, der sich in der Regel an das juristische Studium anschließt und, obwohl er in erster Linie in praktischer Tätigkeit besteht, Teil der wissenschaftlichen Gesamtausbildung der Juristen ist (vgl. BSG 11, 278, 283 und BSG 30, 248, 250).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2021 - L 6 AS 947/21

    Keine SGB II-Leistungen für duales Studium

    Die von ihm insoweit herangezogene Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 26.06.1975, 3/12 RK 14/73, sowie Urteile vom 10.09.1975, 3/12 RK 17/74 und 3 RK 42/75) betrifft die Frage der Versicherungspflicht bzw. -freiheit von Studierenden, die gleichzeitig in einem entgeltlichen Beschäftigungsverhältnis stehen (vgl. § 27 Abs. 4 SGB III, § 6 Abs. 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung - [SGB V], § 5 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch - Gesetzliche Rentenversicherung - [SGB VI]).
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